Stadtvilla-5-c-1
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Basispaket: Bauzeichnungen für eine Stadtvilla (massiv, Stein-auf Stein), ca. 147 qm Wohnfläche. Optimierter und durchdachter Grundriss: Wohn-/Esszimmer, 3x Schlafzimmer, Küche, Gäste-WC mit Dusche, Badezimmer, HWR.
990,00 € inkl. MwSt.
Basispaket: Falls Ihnen eine Planung gefällt, Sie aber bereits einen eigenen Bauingenieur haben, der Ihnen die Statik etc. erstellt und den Bauantrag einreicht. Sie erhalten:
*A) Bauzeichnungen, professionell erstellt, als PDF, auf Sie personalisiert und für Bauanträge geeignet (einmalige Nutzung). Darin enthalten:
1) Grundrisse
2) Schnitte
3) Ansichten
4) Brutto-Grundflächen nach DIN 277
5) Netto-Grundflächen nach DIN 277
6) Brutto-Rauminhalte nach DIN 277
7) Auflistung aller Wohn- und Zubehörflächen
8) Auflistung aller Fenster (Flügel, Breiten, Höhen, Flächen)
9) Auflistung aller Türen (Anschlag, Breiten, Höhen, Flächen)
10) Auflistung aller Wände (Abmessungen, Wanddicken, Flächen)
+Extras:
*B) kleine Grundrissänderungen: Gerne passen wir die Planung an Ihre Bedürfnisse an. Allerdings geht das nur bei geringen Anpassungen wie z.B. dem Verschieben von nicht tragenden Innenwänden oder dem Verändern von Fenstern. Die äußeren Gebäudemaße zum Beispiel, können nicht verändert werden. Falls Sie eine größere Änderung oder sogar eine komplette Neuplanung wünschen, dann können wir das gerne für Sie kostengünstig übernehmen, siehe HIER.
Bauherrenpaket: Sie erhalten das Basispaket sowie alle notwendigen Bauingenieur-Leistungen, um eine Baugenehmigung zu erreichen.
*C) Bebaubarkeit prüfen: Wir prüfen Ihr Baugrundstück auf seine Bebaubarkeit hin. Ergebnis ist eine Auskunft der zuständigen Baubehörde (diese ist zwar rein rechtlich gesehen immer unverbindlich, in der Regel aber zutreffend).
*D) Statik (der statische Nachweis ist Pflicht und muss spätestens im Nachgang eines Bauantrags für die Bauphase erstellt werden)
*E) Schal- und Bewehrungsplan mit Stahlliste (detaillierte Darstellung, wie z.B. Bodenplatten und Geschossdecken mit Stahl zu bewehren sind, damit die Tragfähigkeit gesichert ist – keine seriöse Baufirma sollte ohne eine derartige Planung bauen)
*F) Wärmeschutznachweis (rechnerischer und planerischer Nachweis, dass die Vorgaben der Energieeinsparverordnung, EnEV, eingehalten werden: Pflicht!)
*G) Bauantrag ausfüllen, erforderliche Unterlagen zusammenstellen und bei der zuständigen Baubehörde einreichen (Achtung: Nur wer bauvorlageberechtigt ist, darf Bauanträge für Bauherren beim Bauamt einreichen. In der Regel sind Architekten und Bauingenieure bauvorlageberechtigt. Wir arbeiten mit Bauvorlageberechtigten zusammen, so dass wir Ihnen diesen Service kostengünstig anbieten können. Erforderliche Unterlagen wie z.B. Bodengutachten und der Lageplan vom Vermesser müssen vom Bauherrn zur Verfügung gestellt werden.)
*H) Geld-zurück-Garantie: Ein erworbenes Bauherrenpaket beinhaltet immer eine Geld-zurück-Garantie, die Sie für ganz bestimmte Fälle absichert. Details und Voraussetzungen, siehe AGB oder PDF-CHECKLISTE.
Sorglospaket: Sie erhalten das Basispaket + Bauherrenpaket + die unten aufgeführten Leistungen.
*i) zwei Stunden telefonische Beratung zu all Ihren Fragen rund um das Thema Hausbau (aufteilbar in bis zu vier einzelne Telefonate)
*j) Empfehlung Hausbaufirma: Geprüfte Baupartner aus Ihrer Region, die sich bewährt haben sowie gut und preiswert bauen.
*k) Empfehlung Baufinanzierung: Aus unserem Experten-Netzwerk. Individuelle Finanzierungsangebote innerhalb von wenigen Tagen.
*l) Empfehlung Bodengutachter: Aus unserem Experten-Netzwerk. Gut und preiswert.
*m) Empfehlung Vermesser: Aus unserem Experten-Netzwerk. Zu festen Konditionen.
*n) Empfehlung Baugutachter: Aus unserem Experten-Netzwerk. Baubegleitende Qualitätssicherung. Gut und preiswert.
*o) Empfehlung Bauversicherungen: Versicherungspaket zum Tiefpreis. Wenn Sie das woanders günstiger finden und abschließen, spendieren wir Ihnen eine Flasche Champagner zum Richtfest 🙂
Ausführliche Informationen, eine Schritt-für-Schritt Anleitung sowie wertvolle Tipps & Tricks finden Sie in unserer PDF-CHECKLISTE.
Bitte beachten Sie auch:
Der Käufer einer Planung erhält das NICHT exklusive und NICHT übertragbare Recht, die erworbene Planung zum Zwecke des EINMALIGEN Baus eines Gebäudes zu nutzen. Eine Weitergabe oder erneute Nutzung ist dem Käufer untersagt. Bei Zuwiderhandlung können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte verbleiben beim Verkäufer, insbesondere das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht für alle bekannten Verwendungs- und Verwertungsarten, insbesondere das Recht der Abänderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Wiederverwendung und Weiterverwertung.